Rechtsprechung
ArbG Berlin, 02.10.2003 - 96 Ca 19590/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge für die Durchführung einer Umschulung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00
Sonderurlaub für Arbeiter
Auszug aus ArbG Berlin, 02.10.2003 - 96 Ca 19590/03
Entsprechendes hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung 9 AZR 426/00 vom 30.10.2001 für die Zulassung zum Hochschulstudium auf dem 2. Bildungsweg entschieden. - LAG Bremen, 15.08.2000 - 1 Sa 94/00
Sonderurlaub - Umschulung
Auszug aus ArbG Berlin, 02.10.2003 - 96 Ca 19590/03
Die Teilnahme an einer berufsfördernden Leistung in Form einer Umschulung stellt für einen in der bisherigen Tätigkeit dauernd arbeitsunfähigen Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für unbezahlten Sonderurlaub nach § 50 Abs. 2 BAT unabhängig davon dar, ob die angestrebte Qualifikation eine Weiterbeschäftigung bei dem bisherigen Arbeitgeber ermöglicht (so auch LAG Bremen, Urt. v. 15.08.2000 - 1 Sa 94/00 - ZTR 2001, Seite 83).